Glossar: Begriffe rund um Hauswartung und Liegenschaftsbetreuung
17 Begriffe rund um Hauswartung und Liegenschaftsbetreuung. Jeder Eintrag beginnt mit einer Definition in einem Satz und erklärt dann, was der Begriff in der Praxis bedeutet.
F
- Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel
- Die Fachbewilligung berechtigt zur beruflichen oder gewerblichen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln; ohne sie ist die Anwendung nur unter Anleitung einer Person vor Ort erlaubt, die eine solche Bewilligung besitzt.
- Fachmann/Fachfrau Betriebsunterhalt EFZ
- Fachmann/Fachfrau Betriebsunterhalt EFZ ist die dreijährige berufliche Grundbildung für Unterhalt, Reinigung und Haustechnik von Gebäuden und Anlagen, mit den Fachrichtungen Hausdienst, Werkdienst und Sportanlagen.
G
- GAV Reinigungsbranche
- Der Gesamtarbeitsvertrag für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz legt Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen für Reinigungsangestellte fest und ist vom Bundesrat bis Ende 2029 allgemeinverbindlich erklärt.
H
- Hauswart/in mit eidg. Fachausweis
- Hauswart/in mit eidg. Fachausweis ist der Titel, den die eidgenössische Berufsprüfung für Hauswartinnen und Hauswarte verleiht; sie prüft Reinigung, Gebäudeunterhalt, Gebäudetechnik, Aussenanlagen sowie Administration und Personalführung.
- Hauswartung
- Hauswartung ist die laufende Betreuung einer Liegenschaft vor Ort: Reinigung der allgemeinen Teile, Pflege der Umgebung, Bedienung und Kontrolle der technischen Anlagen sowie kleinere Instandhaltungsarbeiten.
- Hauswartvertrag
- Der Hauswartvertrag regelt die Hauswartung einer Liegenschaft – als Arbeitsvertrag mit einem angestellten Hauswart oder als Auftrag an eine Hauswartungsfirma.
N
- Nebenkosten
- Nebenkosten sind nach Art. 257a OR das Entgelt für Leistungen des Vermieters oder eines Dritten, die mit dem Gebrauch der Mietsache zusammenhängen; die Mieterschaft schuldet sie nur, wenn sie besonders vereinbart sind.
- Nebenkostenabrechnung
- Die Nebenkostenabrechnung weist die tatsächlichen Nebenkosten einer Abrechnungsperiode aus und verteilt sie auf die Mietparteien; erhebt der Vermieter Nebenkosten mit Akontozahlungen, muss er mindestens einmal jährlich abrechnen.
P
- Paritätische Lebensdauertabelle
- Die paritätische Lebensdauertabelle von Mieterinnen- und Mieterverband und Hauseigentümerverband nennt die normale Lebensdauer von Einrichtungen einer Mietwohnung und dient als Massstab, welcher Anteil eines Schadens bei der Wohnungsabnahme der Mieterschaft belastet werden darf.
- Pflichtenheft (Hauswartung)
- Das Pflichtenheft der Hauswartung beschreibt für eine Liegenschaft jede Tätigkeit mit Intervall, betroffenen Flächen und Anlagen sowie geschätztem Zeitaufwand und ist Grundlage für Offerte, Rapport und Nebenkostenabrechnung.
- Pikettdienst
- Ein Pikettdienst ist eine Bereitschaft ausserhalb der Arbeitszeiten, bei der eine Person über eine Notfallnummer erreichbar ist und bei Notfällen in der Liegenschaft ausrückt oder Fachfirmen aufbietet.
S
- Spielplatzkontrolle
- Die Spielplatzkontrolle ist die regelmässige Inspektion von Spielgeräten und Fallschutzböden nach SN EN 1176, abgestuft in visuelle, operative und Hauptinspektion.
- Stockwerkeigentümergemeinschaft
- Die Stockwerkeigentümergemeinschaft umfasst alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines in Stockwerkeigentum aufgeteilten Gebäudes; sie trägt die gemeinschaftlichen Kosten, zu denen auch die Hauswartung gehört, nach Wertquoten.
U
- Unterhaltsreinigung
- Unterhaltsreinigung ist die in festen Intervallen wiederkehrende Reinigung von Gebäudeflächen, die den Alltagszustand erhält – im Unterschied zur Grund- oder Spezialreinigung, die hartnäckige Verschmutzungen entfernt oder Beläge behandelt.
W
- Werkeigentümerhaftung
- Die Werkeigentümerhaftung nach Art. 58 OR verpflichtet den Eigentümer eines Gebäudes oder eines anderen Werkes, Schaden zu ersetzen, der infolge fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder mangelhafter Unterhaltung entsteht.
- Winterdienst
- Winterdienst ist die Schneeräumung und Glättebekämpfung auf Zugängen, Wegen, Treppen, Parkplätzen und Einfahrten einer Liegenschaft, meist mit Bereitschaft während der Wintermonate.
- Wohnungsabnahme
- Bei der Wohnungsabnahme prüft die Vermieterseite beim Auszug den Zustand der Wohnung, hält Mängel in einem Protokoll fest und meldet sie der Mieterschaft sofort, wie es Art. 267a OR verlangt.