Hauswartung
Auch: Hauswart, Hauswartin, Abwart, Hausmeister, Liegenschaftsbetreuung, Hausdienst, Concierge, Custode
Hauswartung ist die laufende Betreuung einer Liegenschaft vor Ort: Reinigung der allgemeinen Teile, Pflege der Umgebung, Bedienung und Kontrolle der technischen Anlagen sowie kleinere Instandhaltungsarbeiten.
Hauswartung wird entweder von einer angestellten Person oder von einer Hauswartungsfirma erbracht. Beim Gesamtmandat übernimmt eine Firma alle wiederkehrenden Arbeiten einer Liegenschaft: Treppenhaus, Umgebung, Winterdienst, Kehricht, Kontrollgänge und Haustechnik.
Grundlage ist ein Pflichtenheft, das Tätigkeiten, Intervalle und Zeitaufwand festhält. Bei vermieteten Liegenschaften bestimmt es auch, welcher Teil der Kosten als Nebenkosten verrechnet werden darf.
In der Schweiz verbreitete Abschlüsse sind Fachmann/Fachfrau Betriebsunterhalt EFZ und Hauswart/in mit eidg. Fachausweis. Die Lehre heisst also nicht «Hauswart»: Diesen Titel trägt, wer die eidgenössische Berufsprüfung bestanden hat.
Andere Bezeichnungen. Regional sagt man auch «Abwart». «Hausmeister» ist der in Deutschland übliche Begriff für dieselbe Tätigkeit; in der Schweizer Berufsbildung bezeichnet Hausmeister/in dagegen den Abschluss der höheren Fachprüfung. In der Westschweiz heisst der Hauswart «concierge», im Tessin «custode».
Firmen mit Hauswartung finden Sie im Verzeichnis.