- Was kostet Gartenunterhalt für eine Liegenschaft?
- Einen belastbaren Durchschnittspreis gibt es nicht, weil Flächen, Bepflanzung und Intervalle stark variieren. Vergleichbar werden Offerten, wenn alle Anbieter auf denselben Pflegeplan offerieren und Grüngutentsorgung sowie Baumarbeiten separat ausweisen. Ob Eigentümer die Kosten von den Steuern abziehen können, hängt von Kanton und Nutzung ab – mehr dazu im Ratgeber zum Steuerabzug.
- Muss der Mieter den Garten pflegen?
- Grundsätzlich unterhält die Vermieterschaft die Umgebung, denn sie muss die Mietsache in tauglichem Zustand erhalten (Art. 256 OR). Die Mieterschaft muss nur kleine Reinigungen und Ausbesserungen nach Ortsgebrauch selbst erledigen (Art. 259 OR). Weitergehende Gartenarbeiten übernimmt sie nur, wenn der Mietvertrag es vorsieht, etwa bei einem gemieteten Einfamilienhaus.
- Darf man Unkraut auf dem Vorplatz mit Herbiziden bekämpfen?
- Nein. Auf Strassen, Wegen, Plätzen, Dächern und Terrassen ist der Einsatz von Herbiziden seit 2001 verboten, und zwar auch auf privatem Grund. Seit 2020 gilt dasselbe für Biozide gegen Algen und Moose.
- Welche Gartenarbeiten dürfen als Nebenkosten verrechnet werden?
- Laut Mieterinnen- und Mieterverband die laufende Pflege wie Rasenmähen, Rückschnitt und Laubentfernung, nicht aber Neubepflanzungen, Baumfällungen oder Maschinenkäufe. Die vollständige Liste erklärt der Ratgeber «Hauswartung als Nebenkosten».
- Wie oft muss ein Spielplatz kontrolliert werden?
- Die BFU empfiehlt eine visuelle Inspektion mindestens einmal pro Woche, eine operative Inspektion mindestens alle ein bis drei Monate und eine Hauptinspektion mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person, etwa eine Fachkraft für Spielplatzsicherheit. Jede Kontrolle wird mit Datum, Person, Mängeln und Massnahmen protokolliert.
- Braucht eine Hauswartungsfirma eine Fachbewilligung für Pflanzenschutzmittel?
- Wer Pflanzenschutzmittel beruflich oder gewerblich anwendet, braucht eine gültige Fachbewilligung. Ohne sie ist die Anwendung nur unter Anleitung einer Person vor Ort erlaubt, die eine solche Bewilligung besitzt.
- Was gehört in einen Pflegeplan?
- Alle Flächen mit Pflegeart und Intervall, etwa Rasen, Hecken, Rabatten und Wege, dazu Saisonarbeiten wie Laub und Rückschnitt, Zuständigkeiten für Bäume, Spielplatzkontrollen und die Entsorgung des Grünguts.