GAV Reinigungsbranche

Auch: Gesamtarbeitsvertrag Reinigung, GAV Reinigung Deutschschweiz

Der Gesamtarbeitsvertrag für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz legt Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen für Reinigungsangestellte fest und ist vom Bundesrat bis Ende 2029 allgemeinverbindlich erklärt.

Gemäss der Übersicht des SECO (Stand 1. Oktober 2026) gilt die Allgemeinverbindlicherklärung in den Kantonen ZH, BE (ohne Berner Jura), LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, BS, BL, SH, AI, AR, SG, GR (ohne italienischsprachige Gebiete), AG und TG. Für die Westschweiz besteht ein eigener GAV.

Laut Unia beträgt der Mindestlohn für die Unterhaltsreinigung ab 1. Januar 2026 21.40 Franken pro Stunde, ab 2028 21.95 Franken. Das sind Basislöhne ohne Ferienentschädigung (8,33 %), Feiertagsentschädigung und Anteil am 13. Monatslohn (8,33 %).

Für Auftraggeber sind die Mindestlöhne eine Untergrenze, an der sich Reinigungspreise messen lassen: Eine Offerte, die diese Lohnkosten samt Zuschlägen und Sozialabgaben nicht decken kann, verdient eine kritische Rückfrage.