Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel

Auch: Fachbewilligung PSM, Fachbewilligung für spezielle Bereiche

Die Fachbewilligung berechtigt zur beruflichen oder gewerblichen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln; ohne sie ist die Anwendung nur unter Anleitung einer Person vor Ort erlaubt, die eine solche Bewilligung besitzt.

Für die Hauswartung ist die Bewilligung vor allem bei der Gartenpflege relevant. Bestehende Fachbewilligungen mussten 2026 in die digitale Form überführt werden (in den meisten Kantonen bis 30. Juni 2026); ab 1. Januar 2027 setzt der berufliche Einkauf von Pflanzenschutzmitteln eine gültige digitale Bewilligung voraus.

Unabhängig von der Bewilligung gilt: Auf Strassen, Wegen, Plätzen, Dächern und Terrassen sind Herbizide seit 2001 verboten, Biozide gegen Algen und Moose seit 2020 – auf privatem wie auf öffentlichem Grund. Gemäss Kursanbietern gehört die Fachbewilligung zu den Nachweisen für die Zulassung zur Berufsprüfung Hauswart/in.