Winterdienst

Auch: Schneeräumung, Schneeräumungsdienst, Glättebekämpfung

Winterdienst ist die Schneeräumung und Glättebekämpfung auf Zugängen, Wegen, Treppen, Parkplätzen und Einfahrten einer Liegenschaft, meist mit Bereitschaft während der Wintermonate.

Weil der Eigentümer für Unfälle infolge mangelhaften Unterhalts haftet (Werkeigentümerhaftung), sollte der Winterdienst vertraglich klar geregelt sein: Flächen, Prioritäten, Auslösung der Einsätze und bis wann die Zugänge frei sein müssen. Einsatzrapporte mit Uhrzeit dienen im Schadenfall als Nachweis.

Bei Mietliegenschaften verlangt der Mieterinnen- und Mieterverband, dass die Schneeräumung im Mietvertrag gesondert erwähnt wird, wenn sie als Nebenkosten verrechnet werden soll. Das Mietgericht Zürich entschied 2024 (MJ240027), dass eine vereinbarte Position «Hauswart/Garten allg.» den Winterdienst mitumfasst.