Schneeräumungspflicht in der Schweiz: Wer muss räumen – Eigentümer, Mieter oder Gemeinde?
Wer in der Schweiz Schnee räumen muss: Gemeinde, Eigentümer, Mieter oder Stockwerkeigentümer – mit Haftung nach Art. 58 OR, Räumzeiten und Trottoir-Regeln.
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