Hauswartung in der Schweiz

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    Hauswartung im Gesamtmandat: was eine Firma übernimmt

    Mehrfamilienhäuser, Stockwerkeigentum und Gewerbeliegenschaften werden in der Schweiz entweder von einem angestellten Hauswart oder von einer Hauswartungsfirma betreut. Im Gesamtmandat übernimmt die Firma alle wiederkehrenden Arbeiten: Reinigung von Treppenhaus, Lift, Waschküche und Nebenräumen, Umgebungspflege, Winterdienst, Kehrichtdienst, Kontrollgänge und die Bedienung der Haustechnik, dazu kleine Instandhaltungen wie Leuchtmittel ersetzen. Sie meldet Schäden der Verwaltung, begleitet Handwerker und ist Ansprechperson für die Bewohnerschaft. Grundlage ist ein Pflichtenheft, das Tätigkeiten, Intervalle und Zeitaufwand pro Liegenschaft festhält.

    Woran Sie eine gute Hauswartungsfirma erkennen: ein schriftliches Pflichtenheft mit Intervallen, eine feste Ansprechperson mit geregelter Stellvertretung bei Ferien und Krankheit, ein klarer Stundenansatz für Arbeiten ausserhalb der Pauschale und Rapporte, die Reinigung und Umgebung getrennt von Reparaturen und Verwaltungsaufwand ausweisen. Ein Warnsignal ist eine Pauschale ohne Leistungsverzeichnis oder ohne klare Laufzeit und Kündigungsfrist.

    Die Ausbildung ist klar strukturiert: Auf die dreijährige Grundbildung Fachmann/Fachfrau Betriebsunterhalt EFZ folgen die Berufsprüfung Hauswart/in mit eidg. Fachausweis und die höhere Fachprüfung Hausmeister/in. Der Schweizerische Fachverband der Hauswarte (SFH) besteht seit 1949 und vereint zehn Regionalfachverbände. Vorgeschrieben ist keiner dieser Abschlüsse, sie sind aber ein überprüfbares Qualitätsmerkmal.

    Bei vermieteten Liegenschaften kommt das Mietrecht dazu: Hauswartkosten darf die Vermieterschaft nur als Nebenkosten verrechnen, wenn dies im Mietvertrag besonders vereinbart ist (Art. 257a Abs. 2 OR), und nur für Tätigkeiten, die mit dem Gebrauch der Mietsache zusammenhängen. Eine gute Hauswartungsfirma rapportiert deshalb so, dass die Verwaltung die Kosten sauber aufteilen kann.

    Kosten und Abrechnung

    Hauswartungsfirmen rechnen meist mit einer festen Monats- oder Jahrespauschale für die im Pflichtenheft definierten Arbeiten ab; Zusatzarbeiten werden nach Stundenansatz (Regie) verrechnet. Kostentreiber sind die Zahl der Wohnungen und Treppenhäuser, die Fläche der Umgebung, die Reinigungsintervalle, die Bereitschaft im Winterdienst und ein allfälliger Pikettdienst. Wie sich der Preis zusammensetzt und wie Sie Offerten vergleichbar machen, erklärt der Ratgeber «Was kostet eine Hauswartung in der Schweiz?».

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    Häufige Fragen

    Hauswart anstellen oder eine Hauswartungsfirma beauftragen?
    Ein angestellter Hauswart ist Arbeitnehmer (Art. 319 OR): Die Eigentümerschaft zahlt Lohn und Sozialversicherungen und regelt Ferien und Stellvertretung selbst. Eine Firma arbeitet auf Rechnung und stellt Ersatz bei Ausfällen. Für kleinere Liegenschaften ohne eigene Personalverwaltung ist eine Firma oft einfacher. Was in den Vertrag gehört, erklärt der Ratgeber zum Hauswartvertrag.
    Was ist der Unterschied zwischen Hauswart und Hausmeister?
    Im Alltag meinen beide dasselbe: «Hausmeister» ist der in Deutschland übliche Begriff, «Hauswart» – regional auch «Abwart» – der schweizerische. In der Schweizer Berufsbildung ist Hausmeister/in dagegen ein eigener Titel: der Abschluss der höheren Fachprüfung, die auf den eidg. Fachausweis Hauswart/in aufbaut.
    Wer wählt und bezahlt den Hauswart im Stockwerkeigentum?
    Die Versammlung der Stockwerkeigentümer entscheidet über Verwaltungsangelegenheiten, die nicht dem Verwalter zustehen, und genehmigt jährlich Kostenvoranschlag und Rechnung (Art. 712m ZGB); je nach Reglement schliesst der Verwalter den Vertrag ab. Die Kosten gehören zu den gemeinschaftlichen Lasten und werden nach Wertquoten verteilt (Art. 712h ZGB).
    Was kostet ein Hauswart pro Stunde?
    Einen öffentlichen, methodisch belegten Preisspiegel gibt es nicht. Als Untergrenze für Reinigungsarbeiten taugt der GAV der Reinigungsbranche: Laut Unia beträgt der Mindestlohn in der Unterhaltsreinigung ab 2026 21.40 Franken pro Stunde, ohne Ferien-, Feiertags- und 13.-Monatslohn-Anteil. Dazu kommen Sozialabgaben, Material, Anfahrt und bei steuerpflichtigen Firmen 8,1 % Mehrwertsteuer.
    Was gehört in ein Pflichtenheft für die Hauswartung?
    Jede Tätigkeit mit Intervall, die betroffenen Flächen und Anlagen, der geschätzte Zeitaufwand, die Zuständigkeiten im Winterdienst, Meldewege bei Schäden sowie Regeln für Regiearbeiten und Stellvertretung. Eine Vorlage zum Übernehmen finden Sie im Ratgeber zum Pflichtenheft.