Hauswartung im Gesamtmandat: was eine Firma übernimmt
Mehrfamilienhäuser, Stockwerkeigentum und Gewerbeliegenschaften werden in der Schweiz entweder von einem angestellten Hauswart oder von einer Hauswartungsfirma betreut. Im Gesamtmandat übernimmt die Firma alle wiederkehrenden Arbeiten: Reinigung von Treppenhaus, Lift, Waschküche und Nebenräumen, Umgebungspflege, Winterdienst, Kehrichtdienst, Kontrollgänge und die Bedienung der Haustechnik, dazu kleine Instandhaltungen wie Leuchtmittel ersetzen. Sie meldet Schäden der Verwaltung, begleitet Handwerker und ist Ansprechperson für die Bewohnerschaft. Grundlage ist ein Pflichtenheft, das Tätigkeiten, Intervalle und Zeitaufwand pro Liegenschaft festhält.
Woran Sie eine gute Hauswartungsfirma erkennen: ein schriftliches Pflichtenheft mit Intervallen, eine feste Ansprechperson mit geregelter Stellvertretung bei Ferien und Krankheit, ein klarer Stundenansatz für Arbeiten ausserhalb der Pauschale und Rapporte, die Reinigung und Umgebung getrennt von Reparaturen und Verwaltungsaufwand ausweisen. Ein Warnsignal ist eine Pauschale ohne Leistungsverzeichnis oder ohne klare Laufzeit und Kündigungsfrist.
Die Ausbildung ist klar strukturiert: Auf die dreijährige Grundbildung Fachmann/Fachfrau Betriebsunterhalt EFZ folgen die Berufsprüfung Hauswart/in mit eidg. Fachausweis und die höhere Fachprüfung Hausmeister/in. Der Schweizerische Fachverband der Hauswarte (SFH) besteht seit 1949 und vereint zehn Regionalfachverbände. Vorgeschrieben ist keiner dieser Abschlüsse, sie sind aber ein überprüfbares Qualitätsmerkmal.
Bei vermieteten Liegenschaften kommt das Mietrecht dazu: Hauswartkosten darf die Vermieterschaft nur als Nebenkosten verrechnen, wenn dies im Mietvertrag besonders vereinbart ist (Art. 257a Abs. 2 OR), und nur für Tätigkeiten, die mit dem Gebrauch der Mietsache zusammenhängen. Eine gute Hauswartungsfirma rapportiert deshalb so, dass die Verwaltung die Kosten sauber aufteilen kann.
Kosten und Abrechnung
Hauswartungsfirmen rechnen meist mit einer festen Monats- oder Jahrespauschale für die im Pflichtenheft definierten Arbeiten ab; Zusatzarbeiten werden nach Stundenansatz (Regie) verrechnet. Kostentreiber sind die Zahl der Wohnungen und Treppenhäuser, die Fläche der Umgebung, die Reinigungsintervalle, die Bereitschaft im Winterdienst und ein allfälliger Pikettdienst. Wie sich der Preis zusammensetzt und wie Sie Offerten vergleichbar machen, erklärt der Ratgeber «Was kostet eine Hauswartung in der Schweiz?».